Kein Feuerwerk in der Altstadt abbrennen
Die Stadt Marktheidenfeld weist zum Jahreswechsel darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern im Altstadtbereich aufgrund gesetzlicher Regelungen verboten ist. Auch ohne eigens eingerichtete Verbotszonen ist an Silvester und Neujahr "in direkter Nähe" zu Fachwerkhäusern das Abbrennen von Feuerwerkskörpern untersagt. Bisher galt aus Lärmschutzgründen lediglich ein Abbrennverbot rund um Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altenheime.
Zum Schutz der Altstädte hat der Bundesgesetzgeber zum 1.10.2009 den § 23 der Sprengstoffverordnung verschärft. Das Entzünden pyrotechnischer Gegenstände ist jetzt in der Nähe von Fachwerkhäusern kraft Bundesgesetz verboten. Entsprechende Gebäude befinden sich demnach im gesamten Altstadtbereich zwischen Luitpoldstraße und dem Mainufer, sowie zwischen Mainbrücke und Lohgraben.
Das Zünden von Silvesterfeuerwerk ist generell nur am 31. Dezember und am 01. Januar gestattet. Die Nichtbeachtung dieser Vorschriften kann mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
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