Jugendschöffen gesucht
Das Amt für Jugend und Familien des Landkreises Main-Spessart sucht noch dringend Frauen und Männer, die sich für das Amt als Jugendschöffe für die Jahre 2019 bis 2023 interessieren. Das Kreisjugendamt sammelt zurzeit die Bewerbungen, die dann dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt werden, der eine Vorschlagsliste für das Amtsgericht Gemünden erstellt.
Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richter mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter. Sie üben ein Ehrenamt aus, für das kein Entgelt gezahlt wird, sondern lediglich eine Aufwandsentschädigung.
Jugendschöffen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Sie müssen im Landkreis Main-Spessart wohnen. Außerdem sollen Jugendschöffen zum 1. Januar 2019 das 25. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 70 Jahre alt sein.
Bewerbungen sind bis spätestens 20. März 2018 an das Amt für Jugend und Familien, Marktplatz 8, 97753 Karlstadt, zu richten (auch per E-Mail möglich unter: michael.martin@lramsp.de). Dabei sind folgende Angaben zwingend erforderlich: Familienname, Geburtsname, Vorname, Familienstand, Geburtsdatum, Geburtsort, Beruf, Staatsangehörigkeit, genaue Anschrift, kurze Angaben über die erzieherische Befähigung, Angaben über eine frühere Schöffentätigkeit sowie die Telefonnummer.
<< Zurück zur Übersicht