Das Bürgerbüro informiert – Neuer Personalausweis ab 1. November 2010
Am 1. November 2010 wird der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis ablösen. Das neue Dokument wird gegenüber dem alten Ausweis mit einigen hilfreichen Neuerungen versehen und bietet viele Einsatzmöglichkeiten zum Beispiel im Internet. Außerdem werden weitere Sicherheitsmerkmale ergänzt.
Zukünftig kann das Ausweisen im Internet und auch an Automaten mit dem neuen Personalausweis erfolgen. Die Online-Ausweisfunktion, auch eID-Funktion, ermöglicht zusammen mit einer persönlichen 6-stelligen PIN die Identität in der elektronischen Welt zu belegen. Jeder kann bei der Antragstellung des neuen Ausweises selbst entscheiden, ob er die Online-Ausweisfunktion nutzen will oder nicht. Es besteht keine Pflicht. Bei der Antragstellung kann auch gewählt werden, ob die Fingerabdrücke auf dem Ausweis gespeichert werden sollen oder nicht.
Auf Wunsch kann nach Erhalt des neuen Personalausweises ein so genanntes Signaturzertifikat erworben und auf den Ausweis nachgeladen werden (Voraussetzung: eingeschaltete Online-Ausweisfunktion). Mit der elektronischen Unterschrift können dann Dokumente elektronisch signiert werden.
Eine Umtauschpflicht vor dem Ablauf der Gültigkeit des bisherigen Ausweises besteht nicht. Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch ab dem 1. November 2010 ist aber jederzeit möglich.
Die Gebühren für die neuen Ausweise betragen für Personen ab 24 Jahren 28,80 Euro bei einer Gültigkeit von 10 Jahren. Personen unter 24 Jahren bezahlen 22,80 Euro bei einer Gültigkeit von 6 Jahren.
Der alte Ausweis kostet 8,00 Euro bei einer Gültigkeit von 10 Jahren. Bei Anträgen, die bis zum 30. Oktober 2010 im Bürgerbüro gestellt werden, werden noch die alten Ausweise ausgestellt.
Bei Fragen zu den neuen Personalausweisen wenden Sie sich an die Mitarbeiterinnen im Bürgerbüro unter Telefon 09391/5004-0.
Mehr Informationen gibt es hier
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