Jugendarbeit der Vereine - 27. Februar ist heuer Stichtag zur Beantragung der städtischen Fördermittel
In diesem Jahr, wie auch in den vorangegangenen Jahren, fördert die Stadt Marktheidenfeld die Jugendarbeit der Vereine gemäß den 1997 vom Stadtrat beschlossenen Richtlinien. Die zur Verfügung stehenden Mittel betragen 63.800 Euro.
Im Einzelnen werden für die Berechnung der Förderhöhe die Übungsleiter, Investitionsmaßnahmen und die Anzahl der aktiven Jugendlichen berücksichtigt.
Bei der Förderung von Übungsleitern gewährt die Stadt Marktheidenfeld je vom Landratsamt festgestellter Mitgliedereinheit einen Betrag von 0,31 Euro, jährlich insgesamt rund 23.000 Euro.
Investitionsmaßnahmen, die speziell der Jugendarbeit in den Vereinen dienen, werden mit cirka 20 % der Kosten gefördert. Jährlich steht dafür ein Betrag von 10.300 Euro von Seiten der Stadt bereit.
Daneben wird ein weiterer Betrag in Höhe von 30.500 Euro zur Verfügung gestellt, der an die Vereine, die Jugendarbeit betreiben, verteilt wird. Hierzu ist die Anzahl der aktiven Jugendlichen zu melden. Nachdem feststeht, dass den sporttreibenden, an Rundenwettkämpfen teilnehmenden Vereinen ein wesentlich höherer Aufwand entsteht, als den anderen Vereinen, wird der sporttreibende Jugendliche mit einem Multiplikator von „3“ bei der Verteilung der Mittel berücksichtigt.
Grundsätzliche Bedingung für eine Förderung ist, dass die Vereine von den Jugendlichen einen Beitrag in Höhe von 0,50 Euro je Monat verlangen. Diese Bedingung gilt als erfüllt, wenn ein Familienbeitrag erhoben wird, der diese Beitragsleistung der jugendlichen Mitglieder einschließt.
Stichtag zur Beantragung der städtischen Fördermittel für Investitionsmaßnahmen und für aktive Jugendliche ist der 27. Februar 2013. Für die Förderung der Übungsleiter ist kein Antrag der Vereine notwendig, hier werden die Zahlen vom Landratsamt Main-Spessart übernommen.
Anträge sind zu richten an: Stadt Marktheidenfeld, Karl-Heinz Pilsl, Luitpoldstraße 17, 97828 Marktheidenfeld, Fax 5004–51. Für Rückfragen steht der Stadtkämmerer unter Telefon 5004–37 zur Verfügung.
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