Wahlberechtigung für die Bundestagswahl 2013
Aus Anlass der der Bundestagswahl weist die Stadt Marktheidenfeld auf Folgendes hin:
Bürger und Bürgerinnen, die keine Wahlbenachrichtigung(en) für die Bundestagswahl 2013 erhalten haben, können im Bürgerbüro überprüfen lassen, ob sie im Wählerverzeichnis eingetragen und somit in der Kernstadt Marktheidenfeld oder einem der Stadtteile wahlberechtigt sind. Gegebenenfalls werden sie auch darüber informiert, wo sie wählen können.
Sollte jemand keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, jedoch im Wählerverzeichnis eingetragen sein, kann er nämlich auch ohne die betreffende Karte am jeweiligen Wahltag unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses im Abstimmungsraum des zuständigen Wahlbezirks an der Wahl teilnehmen.
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